In keinem Rechtsgebiet reicht die Vertragsgestaltung und das geltende Recht so weit in die persönliche Lebenswelt der Beteiligten wie im Familienrecht. Wir beraten und vertreten Sie vor und in der Ehe ebenso wie bei Trennung und Scheidung in allen Fragen des Vermögens-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrechts. Wir finden für Sie Lösungen und setzen Ihre Ansprüche durch, nach Möglichkeit im Einvernehmen mit der Gegenseite.
Sachliche und wirtschaftliche Lösungen stehen im Zentrum des Zivilrechts. Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen sind unsere klassischen Tätigkeitsfelder.



