Familienrecht

Das Familienrecht kleidet die persönlichen Verhältnisse der Verwandtschaft, Ehe und Familie in Rechtsvorschriften. Wir erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen schon im Vorfeld und während einer solchen Beziehung. So lassen sich offene Fragen ohne Druck und unbelastet klären.

Aber auch sonst sind wir Ihr Ansprechpartner bei Beratung, außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung bei

  • Trennung und Ehescheidung
  • Auflösung von Lebenspartnerschaften
  • Ausgestaltung von Eheverträgen
  • Fragen und Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit den Kindern
  • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
    (in Trennung und Scheidung, als Minderjähriger, Volljähriger oder in sonstigem Verwandtschaftsverhältnis)
  • Güterrechtlichen Fragen
    (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und -trennung)
  • Vermögensauseinandersetzungen außerhalb des Güterrechts
  • Auseinandersetzung von Hausrat und Ehewohnung
  • Kindschaftsrecht


Nicht dem klassischen Familienrecht unterstellt, rundet die Gestaltung und Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften unsere Tätigkeit in diesem Bereich ab.

Im Familienrecht betreut Sie Rechtsanwalt Thoni.