Maklerrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind spärlich. Das Maklerrecht ist zu großen Teilen Richterrecht. Hinzu kommen regionale Unterschiede bei der juristischen Beurteilung von Maklerfällen. Die Feststellung eines Provisionsanspruchs bedarf somit stets der ganz konkreten Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls.
Ein Inhalt des Maklervertrags, die Provisionsabsprache, die Erfolgsprovision, der Doppelmakler, die Kausalität der Tätigkeit, eine mögliche Vorkenntnis des Maklerkunden und Fragen zur persönlichen und sachlichen Kongruenz bei Erfolgseintritt - diese Gesichtspunkte entscheiden über den Courtageanspruch des Maklers.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Überprüfung der Sach- und Rechtslage und setzen Ihr Recht im Verhandlungsweg oder bei Gericht für Sie durch.
In Fragen des Maklerrechts ist Rechtsanwalt Wagner in unserer Kanzlei für Sie da.



