Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verkehrszivilrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.

Im Verkehrszivilrecht ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir kümmern uns beispielsweise um Fragen rund um den Personenschaden, den Fahrzeugschaden, den Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld sowie um sonstige Schadenspositionen.

Mit zu diesem Bereich gehören unter anderem auch Ansprüche aus dem Verkehrsvertragsrecht, also aus Kaufverträgen und Leasingverträgen über Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge. Hier geht es vorwiegend um die Durchsetzung sowie um die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Wir übernehmen darüber hinaus die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und in Verkehrsstrafsachen. In diesem Bereich liegen die Schwerpunkte im Wesentlichen in den Bereichen Alkohol im Straßenverkehr, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Einträge im Verkehrszentralregister, Fahrerlaubnisfragen, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, etc.

In diesen Belangen beraten Sie in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Gräf und Rechtsanwalt Thoni.