Compliance im Arbeitsrecht
Compliance bedeutet für Unternehmen, sich gesetzeskonform bzw. rechtmäßig zu verhalten. Besondere Ausprägung kommt im Bereich des Individualarbeitsrechts insoweit der Beachtung des verfassungsrechtlich gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, dem vom Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis sicherzustellenden Datenschutz, der Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, des Arbeitszeitschutzes, des Mutterschutzes, des Schwerbehindertenschutzes und des Jugendschutzes. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts sind besonders das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht angesprochen und geschützt.
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