logo mobil

Jetzt anrufen unter

0931 32 10 10

Urlaubs­abgeltung

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er als Geldanspruch abzugelten. Dieser Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Als Geldanspruch unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht dem Fristenregime des BUrlG. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt, soweit diese für das Arbeitsverhältnis gelten, arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Eine Urlaubsabgeltung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen. Wird gleichwohl Urlaubsabgeltung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bezahlt, bestehen der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – der entsprechende Anspruch auf Urlaubsabgeltung fort.

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht​

Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dieter Gräf

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Moritz Schulte

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

martin-hentschel-m

Martin Hentschel

Fachanwalt für
Arbeitsrecht