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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist ein Gremium für Jugendliche und Auszubildende in Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert. Sie kann in Betrieben ohne Betriebsrat nicht gebildet werden. Eine solche Vertretung ist in Betrieben mit existierendem Betriebsrat zu wählen, in denen i.d.R. mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihre Mitwirkung vollzieht sich grundsätzlich über den Betriebsrat. Die Größe richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer und reicht von einer Person bis 15 Personen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll die Belange der von ihr vertretenen Arbeitnehmer wahrnehmen. Insbesondere werden dabei Fragen der Berufsausbildung und der Übernahme der Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis sowie Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau behandelt.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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