Jetzt anrufen unter

0931 32 10 10

Lohnausfallprinzip

Unter Umständen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Vergütung zu zahlen, obwohl dieser nicht gearbeitet hat. Für diesen Fall bestimmt das Lohnausfallprinzip, dass der Arbeitgeber die Vergütung zu zahlen hat, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er weiter gearbeitet hätte. Relevanz hat dieses Prinzip im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dort in § 4 geregelt, oder bei der Vergütungsfortzahlung bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB).

Ansprechpartner
Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Kontakt

0931 321010
Theaterstraße 1
97070 Würzburg

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?