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Mehrarbeitsvergütung

Unter Mehrarbeit versteht man regelmäßig die Überschreitung einer tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeitgrenze oder die Überschreitung gesetzlich festgelegter Grenzen. Werden hingegen die arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeiten überschritten, spricht man von Mehrarbeit. In der Praxis wird beides aber oft unterschiedslos schlicht als Überstunden bezeichnet.

Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag auf die Vergütung von Über- oder Mehrarbeitsstunden existiert nicht. Die Parteien sind jedoch frei, entsprechende vertragliche Ansprüche zu begründen. Neben einer Vergütung der geleisteten zusätzlichen Stunden kann auch vereinbart werden, dass diese in Freizeit abgegolten werden. Fehlt eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, wird für die Vergütung der Mehrarbeit die Grundvergütung als Basis herangezogen.

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