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Trinkgeld

Trinkgeld ist eine Leistung des Kunden des Arbeitgebers an dessen Arbeitnehmer, welches zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung gezahlt wird, vgl. dazu die entsprechende Legaldefinition in § 107 Abs. 3 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO). Auf Trinkgeld besteht kein Rechtsanspruch.

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