Jetzt anrufen unter

0931 32 10 10

Vergleich

Ein Vergleich ist ein gegenseitiger, in seiner Grundform formlos gültiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird, vgl. dazu § 779 BGB. Ein Vergleich kann als außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich geschlossen werden und in beiden Fällen mit einer Widerrufsfrist versehen werden.

Ein geschlossener Vergleich ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt nicht der Wirklichkeit entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden wäre. Ein gerichtliche Vergleich beendet den Rechtsstreit und die Rechtshängigkeit.

Ansprechpartner
Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Kontakt

0931 321010
Theaterstraße 1
97070 Würzburg

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?