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Zielvereinbarung

Bei der Zielvereinbarung erhält der Mitarbeiter zusätzlich zu der vereinbarten festen Arbeitsvergütung am Ende das Kalender- oder Geschäftsjahres einen Bonus, der dem Grunde und der Höhe nach vom Erreichen vereinbarter Ziele abhängig ist.

Im Arbeitsvertrag oder einer Ergänzungsvereinbarung wird regelmäßig eine Rahmenregelung darüber getroffen. Die formularmäßige Vereinbarung von Zielvereinbarungen muss dem Transparenzgebot entsprechen und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Üblicherweise werden persönliche und unternehmensbezogene Ziele vereinbart. Persönliche Ziele können der Abschluss eines Projekts zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die Teamfähigkeit und die Kundenzufriedenheit sein. Unternehmensbezogene Ziele sind meist auf wirtschaftliche Faktoren, beispielsweise Umsatz oder Gewinn, bezogen.

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Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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