Jetzt anrufen unter

0931 32 10 10

Werkstudenten

Werkstudenten werden regelmäßig nicht zu ihrer Berufsausbildung, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Hierbei steht die entgeltliche Arbeitsleistung im Vordergrund. Werkstudenten sind unter bestimmten Voraussetzungen (bspw. bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden in der Woche) in der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III) sowie in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig (§ 1 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Vorausstetzung dafür ist aber, dass der Student einen studentischen Versicherungsschutz hat (bspw. im Rahmen der Familienversicherung).

Ansprechpartner
Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Dieter Gräf - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Kontakt

0931 321010
Theaterstraße 1
97070 Würzburg

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?