Abfindung im Arbeitsrecht
Sie sind Arbeitnehmer, wurden gekündigt und möchten sich über eine Abfindung informieren? Unsere Anwälte sind in allen Angelegenheiten aus dem Arbeitsrecht für Sie da.
Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Zahlung einer Abfindung ist in der Regel freiwillig und kann individuell verhandelt werden. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann steht mir eine Abfindung zu?
Entgegen weit verbreiteter Ansicht besteht bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Abfindungsansprüche sind jedoch regelmäßig Gegenstand von zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Sozialplänen. Abfindungen werden in der Regel auch zur Beilegung von Kündigungsschutzprozessen oder im Rahmen von Aufhebungsverträgen bzw. Abwicklungsverträgen vereinbart.
Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe der Abfindung ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Höhe der Abfindung durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Dabei werden verschiedene Faktoren, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, die Höhe der Vergütung und der Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt. Verhandlungsgeschick kann ebenfalls zu einer höheren Abfindung führen.
Abfindungsrechner
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die durchschnittliche Abfindung berechnen. Diese kann mit folgender Formel berechnet werden:
Abfindung = 0,5 x Bruttogehalt x Länge der Betriebszugehörigkeit
Der Faktor von 0,5 wird oft auch als Regelabfindung bezeichnet. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind hierbei ausgewogen.
Abfindung im Rahmen einer Kündigung
Wird eine Kündigung nach § 1a KSchG ausgesprochen, muss der Arbeitgeber die Kündigung mit dem Hinweis verbinden, dass er sie auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Höhe der Abfindung muss hierbei 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses betragen. Im Ausnahmefall ist eine Abfindung bei Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechendem Antrag als Folge der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsurteil, §§ 9, 10 KSchG, zu bezahlen.
Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent und umfassend zum Thema Abfindung. Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und wir sind bestens darauf vorbereitet, Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um die Abfindung im Arbeitsrecht zu helfen.

Dieter Gräf
Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Moritz Schulte
Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Justus Höll
Rechtsanwalt
Fragen zur Abfindung
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung im Arbeitsrecht?
Ein Anspruch auf eine Abfindung im Arbeitsrecht besteht in der Regel bei einer betriebsbedingten Kündigung, die direkt mit einem Abfindungsangebot verbunden ist, § 1a KSchG oder bei einem Sozialplan mit Abfindungsregelung. In anderen Fällen wird eine Abfindung im Arbeitsrecht individuell verhandelt.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Abfindung?
Eine Abfindung ist in der Regel steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Regelmäßig kommt jedoch ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung. Es empfiehlt sich, in diesem Fall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keine Abfindung zahlen möchte?
Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen?
Wer trägt die Kosten eines Anwalts im Arbeitsrecht
Vorgerichtlich und in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtsprozesses trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten, soweit solche im Ausnahmefall entstehen sollten, werden in der Regel vom Unterliegenden getragen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Würzburg empfehlen wir Ihnen, sich über die genauen Kostenstrukturen und eventuelle Risiken von uns beraten zu lassen.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht abgeschlossen haben, übernimmt diese bei Vorliegen eines Versicherungsfalls regelmäßig die Kosten für einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ausgenommen hiervon ist lediglich eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung und der Fall, dass die Rechtsschutzversicherung erst kurz vor Eintritt des Versicherungsfalls abgeschlossen wurde und die Wartefrist noch nicht abgelaufen ist.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und die Voraussetzungen hierfür vorliegen, erhalten Sie als Verbraucher für eine außergerichtliche Tätigkeit möglicherweise Beratungshilfe. Gleiches gilt für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens. Auch hier würde bei Vorliegen der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) die Staatskasse die Kosten der Beauftragung eines Anwalts übernehmen.
Näheres zu den Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht gerne vorab telefonisch.
Was kostet ein Beratungstermin beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Die Kosten für einen Beratungstermin variieren je nach Komplexität des Falles. Für den Fall einer gewünschten Beratung ist der Anwalt gehalten, mit dem Mandanten eine Vereinbarung über das Honorar bzw. die Gebühren zu schließen. Vereinbart werden können in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Pauschalhonorar, eine Stunden-Honorarvereinbarung oder eine Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Kann die Angelegenheit im Rahmen einer sogenannten Erstberatung abgeschlossen werden, fällt für Verbraucher hier lediglich eine Erstberatungsgebühr in Höhe von (höchstens) 190,00 € netto, (eventuell) zuzüglich Auslagen von 20,00 €, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell 19 %), derzeit höchstens also ein Betrag in Höhe von 249,90 € an. Von unseren Anwälten für Arbeitsrecht in Würzburg erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht. Rufen Sie uns der Einfachheit halber vorab an.
Wir werden Ihnen die entsprechenden Konditionen sodann gerne erläutern.


