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Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Endtermin des Arbeitsverhältnisses bestimmen soll. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss den Willen des Kündigenden erkennen lassen, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Wirksam wird sie mit dem Zugang beim Kündigungsempfänger. Eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Sie kann durch einen Vertreter des Arbeitgebers erklärt werden.

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