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Tag-Along und Drag-Along Klauseln

In der Welt des Venture Capitals spielen Tag-Along- und Drag-Along-Klauseln eine immer bedeutendere Rolle. Diese Klauseln sind in Beteiligungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders‘ Agreements), Satzungen und bei M&A-Transaktionen insbesondere bei Start-ups weit verbreitet. Sie bieten Schutzmechanismen für Minderheitsgesellschafter und regeln die Bedingungen für den Verkauf von Unternehmensanteilen.

Einführung

In der Regel streben Investoren eine lukrative Veräußerung des Unternehmens innerhalb weniger Jahre an, unabhängig davon, ob das Unternehmen die gewünschten Erfolge erzielt oder nicht. Im Gegensatz dazu wollen Gründer und strategische Investoren oftmals das Unternehmen langfristig entwickeln. Da die Interessen der Gesellschafter häufig divergieren, ist nicht zu erwarten, dass Einigkeit über den Zeitpunkt und die Bedingungen einer (Teil-)Veräußerung besteht. Um diesbezüglich auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein werden in fast allen Beteiligungsverträgen spezielle Regelungen getroffen, insbesondere bezüglich Mitverkaufsrechten und -pflichten.

In diesem Beitrag werden die Grundlagen, Unterschiede, Vorteile und potenziellen Herausforderungen von Tag- und Drag-Along Klauseln erläutert.

Was sind Tag-Along Klauseln (Mitverkaufsrechte)?

Tag-Along Klauseln, auch Mitverkaufsrechte genannt, gewähren insbesondere Minderheitsgesellschaftern das Recht, ihre Anteile in der Regel zu gleichen Konditionen wie ein anderer Gesellschafter (regelmäßig Mehrheitsgesellschafter) zu veräußern, wenn dieser seinen Anteil verkauft. Es besteht jedoch keine Pflicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Ziel einer solchen Klausel ist der Schutz von Minderheitsgesellschaftern. Einerseits werden diese dadurch nicht gezwungen, sich an einen neuen Mehrheitsgesellschaft anzupassen. Andererseits besteht die Möglichkeit, die Anteile im Rahmen eines Exits der übrigen Gesellschafter zu gleichen Bedingungen zu „versilbern“. Dabei gibt es typischerweise die Investoren- und Gründerperspektive.

  1. Investorenperspektive: Investoren, insbesondere Fonds mit einer begrenzten Laufzeit, haben das Ziel, ihre Beteiligungen nach einer bestimmten Zeitspanne zu veräußern, ohne auf die Zustimmung der anderen Gesellschafter angewiesen zu sein. Sie möchten also möglichst flexibel bleiben. Möglicherweise besteht auf Investorenseite auch das Interesse, dass die Gründer ihre Anteile nicht veräußern, ohne die Anteile der Investoren in die Transaktion miteinzubeziehen.
  2. Gründerperspektive: Gründer hingegen verfolgen meist das Interesse, bei einem Verkauf oder Exit der Investoren ebenfalls ihre Geschäftsanteile zu veräußern. Sie möchten sicherstellen, dass sie an den Verkaufsprozessen teilnehmen können und ihre Anteile nicht isoliert bleiben.

Was sind Drag-Along Klauseln?

Drag-Along Klauseln, auch Mitverkaufspflichten genannt, erlauben bestimmten Gesellschaftern bei eigener Verkaufsabsicht, die übrigen Gesellschafter zu zwingen, ihre Anteile ebenfalls zu in der Regel gleichen Bedingungen verkaufen. Dies stellt sicher, dass ein Käufer die Übernahme eines gesamten Unternehmens sicherstellen kann, ohne durch verbleibende Minderheitsgesellschafter behindert zu werden.

Hintergrund dieser Klausel ist die Absicht eines potentiellen Unternehmenserwerbers, der in der Regel die gesamten Anteile am Unternehmen (Share-Deal) oder das gesamte Unternehmen als solches (Asset-Deal) erwerben möchte. Hinderlich wären hierbei Gesellschafter, die die Veräußerung mit Ihren Stimmrechten verhindern können. Durch eine Regelung, welche die Minderheitsgesellschafter zum Verkauf verpflichtet, kann ein Gesellschafter damit sicherstellen, dass der Erwerber das gesamte Unternehmen bzw. alle Anteile gemeinsam übernehmen kann.

Eine solche Mitverkaufspflicht birgt bspw. für Gründer durchaus ein hohes Risiko bezüglich des Bestandsinteresses in der Gesellschaft und hinsichtlich eines angemessenen Verkaufserlöses. Um dem entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, ein angemessen hohes Quorum für die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und/oder eine Mindestbewertung des Unternehmens bei Verkauf zu implementieren, bei deren Überschreitung ein Mitverkaufsverlangen erstmals möglich wird. Verbunden mit den gleichen Bedingungen hinsichtlich der Anteile des anderen Gesellschafters wird damit ein fairer Verkauf ermöglicht.

Fazit

Tag-Along und Drag-Along Klauseln sind wertvolle Instrumente und wesentlicher Bestandteil im Venture Capital Bereich. Sie bieten sowohl Schutz als auch Flexibilität für Gesellschafter und Investoren. Unternehmen sollten diese Klauseln sorgfältig formulieren und implementieren, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und reibungslose Transaktionen zu ermöglichen.

Durch das Verständnis und die richtige Anwendung dieser Klauseln können Unternehmen und Investoren unter bestimmten Bedingungen ihre Positionen stärken und faire Bedingungen für alle Parteien bei einem Teil- oder vollständigen Verkauf sicherstellen. Es ist ratsam, bei der Formulierung und Implementierung solcher Klauseln rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass sie den spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.