Krankmeldung 2023: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur eAU wissen müssen

Seit Beginn des Jahres 2023 ist die Pflicht des Arbeitnehmers zur direkten Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform weggefallen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Hinweisgeber („Whistleblower“) im beruflichen Umfeld künftig besser geschützt werden.
Freie Mitarbeit – Vertragsinhalt

Freie Mitarbeit kann bei Beachtung grundsätzlicher Regelungen eine handhabbare Alternative zu einem Arbeitsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis darstellen.
Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022

Arbeitgeber müssen sich zukünftig ab dem 01.08.2022 bei der Einstellung von Arbeitnehmern und Praktikanten auf neue Regelungen einstellen.
Gefälschter Impfausweis – Fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass einer Arbeitnehmerin, die ihrer Arbeitgeberin einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte, wirksam fristlos gekündigt werden konnte.
Bedenkzeit beim Aufhebungsvertrag

Muss der Arbeitgeber bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags dem betroffenem Mitarbeiter eine Bedenkzeit einräumen?
Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung

Das BAG hat sich in einem neuen Urteil vom 07.09.2021 (9 AZR 3/21) zum Verfall von Urlaub und den Mitwirkungsobliegenheiten im Fall von Langzeiterkrankungen geäußert.
Regeln für das Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Um das Arbeiten im Homeoffice für beide Vertragsparteien vorteilhaft zu gestalten, sollten Regelungen getroffen werden.
Nicht vorschnell Entgeltfortzahlung leisten!

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er für längstens 6 Wochen Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ein neues Urteil gefällt.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz

Am 26.04.2019 trat das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft. Unternehmen müssen nun aktiv angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, um sich auf den Schutz des Gesetzes berufen zu können.